B-Ware - reduziert & einwandfrei tragbar
LED Spiegel B-Ware Bitte beachten:B-Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Es besteht kein Widerrufsrecht und keine Rückgabemöglichkeit.Die LED Spiegel werden zu einem deutlich reduzierten Preis angeboten, da sie kleine Beschädigungen am Karton aufweisen. Hierbei handelt es sich um keinen direkten Produktfehler, sondern nur um den Verpackungskarton, der äußerlich beschädigt ist.Trotz kleiner Makel am Karton erhältst du weiterhin die gewohnte Qualität des LED Spiegels.Inhalt: 1x kompletter LED Kosmetik Spiegel (in 3 Teile: Fuß, Hals-magnetische Stange, Kopf-Spiegel) 1x kleiner, magnetischer, optionaler ein 5x Vergrößerungsspiegel 1x Ladekabel (LED Ladekabel für die Spiegelbeleuchtung) 1x rosa Samtsäckchen zum Transport 1x Aufbauanleitung und Hinweise in deutsch und englisch Akkulaufzeit: 1x voll aufladen dauert ca. 3 Stunden. 1) weißes Licht: stärkste Stufe hält 2.5 Stunden; weiche Stufe hält 16 Stunden. 2) gelbes Licht: stärkste Stufe hält 2.5 Stunden; weiche Stufe hält 16 Stunden. 3) mix Licht: stärkste Stufen hält 2.2 Stunden; weiche Stufen hält 15 Stunden. Erfüllung der Informationspflichten nach ElektroG 1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne ist untersagt. Vermeiden Sie Fehlwürfe durch die korrekte Entsorgung in speziellen Sammel- und Rückgabestellen. 2. Entnahme von Batterien und Lampen Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen werden und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden. Folgende Batterien bzw. Akkumulatoren sind in diesem Elektrogerät enthalten: Batterietyp integrierte Lithium-Ionen-Batterie 2000mAh, 7,4 Wh 3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich. Für Vertreiber: Die Rücknahme hat kostenlos beim Kauf eines gleichartigen Neugerätes zu erfolgen. (1:1 Rücknahme) Unabhängig davon, gibt es die Möglichkeit, die Altgeräte kostenlos an den Vertreiber zurückzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass die äußeren Abmessungen nicht größer als 25 Zentimeter sind und sich die Rückgabe auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt (0:1 Rücknahme). Einzelhandel: Vertreiber, die über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verfügen, sind zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Außerdem zur Rücknahme verpflichtet sind Lebensmitteleinzelhändler, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft auch Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Fernabsatzmarkt: Vertreiber, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ihre Produkte verkaufen, sind zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen. B2B-Hersteller: Im Fall von B2B-Geräten muss die Rücknahme nicht kostenlos angeboten werden. 4. Datenschutz Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind. 5. WEEE-Registrierungsnummer Unter der Registrierungsnummer DE97990399 sind wir bei der stiftung elektro-altgeräte register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten registriert. 6. Sammel- und Verwertungsquoten Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der WEEE-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Elektro- und Elektronikaltgeräten zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln. Auf der Webseite des BMUV finden Sie weitere Informationen hierzu. Mehr Infos findet ihr auch im Handbuch anbei oder zum Download.